PREMIUM BUSINESS CIRCLE AGB
VERÖFFENTLICHUNGSFASSUNG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche B2B-Leistungen der VR Agency einschließlich Premium Business Circle
Anbieter: Victoria-Juliette Rosenzweig, handelnd unter VR Agency
Anschrift: Uhlandstraße 190, 10623 Berlin
Kontakt: business@victoriarosenzweig.de | +49 177 600 3005
Version: 18. August 2026
Geltungsmodell: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern. Sämtliche Dienstleistungen werden in Vorkasse erbracht. Für den Premium Business Circle gelten zusätzlich die Sonderregeln in § 15.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmerstatus
(1) Anbieter und Vertragspartner ist Victoria-Juliette Rosenzweig, handelnd unter VR Agency, Uhlandstraße 190, 10623 Berlin, E-Mail: business@victoriarosenzweig.de, Telefon: +49 177 600 3005, nachfolgend „Anbieter“.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Beratungs-, Agentur-, Kreativ-, Produktions-, Marketing-, Entwicklungs-, Schulungs-, Mentoring-, Community-, Veranstaltungs- und digitale Leistungen des Anbieters. Dazu gehören insbesondere Business Development, Positionierung, Pricing, Branding, Websites und Onlineshops, Social Media Management, Content-Produktion, Online-Marketing, Meta Ads, Sales Funnels, digitale Produkte, Masterclass-Produktion, Premium Content Schulungen, Business Boost Sessions, Event Marketing, eigene Events, Community-Angebote und der Premium Business Circle.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Buchung ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt im Buchungsprozess, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
(4) Der Anbieter darf geeignete Nachweise des Unternehmerstatus verlangen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände; eine Checkbox allein ändert die rechtliche Einordnung nicht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung im Wix-Checkout oder Preisplan, der Buchungs- oder Auftragsbestätigung und diesen AGB.
(2) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Danach gelten in dieser Reihenfolge: Auftrags- oder Buchungsbestätigung, individuelles Angebot, konkrete Produkt- oder Leistungsbeschreibung im Checkout und zuletzt diese AGB. Spezialregelungen für ein bestimmtes Angebot gehen den allgemeinen Regelungen vor.
(3) Allgemeine Werbeaussagen, Referenzen, Prognosen oder beispielhafte Ergebnisse begründen nur dann eine selbständige Leistungspflicht, wenn sie in den Vertragsunterlagen ausdrücklich bestätigt werden.
(4) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss und elektronische Bestellungen
(1) Darstellungen auf Websites, Landingpages, Social Media oder in Preisübersichten sind grundsätzlich unverbindliche Einladungen zur Abgabe eines Angebots, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
(2) Bei individuellen Projekten kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots in Textform, durch elektronische Bestätigung oder durch Zahlung der angeforderten Vorkasse zustande. Bei einer Wix-Buchung gibt der Kunde mit Betätigung des eindeutig bezeichneten Bestellbuttons ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Buchungsbestätigung oder Freischaltung zustande, je nachdem, was zuerst erfolgt.
(3) Ein Bewerbungs-, Kennenlern- oder Fit-Gespräch ist unverbindlich. Ein Anspruch auf Annahme, Aufnahme in ein Programm oder Reservierung eines Termins besteht erst nach Vertragsschluss und Eingang der geschuldeten Vorkasse.
(4) Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung und AGB per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger.
§ 4 Leistungsbereiche und Leistungsabgrenzung
(1) Der Anbieter kann insbesondere folgende Leistungsbereiche vereinbaren:
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Unternehmensberatung und Business Development, insbesondere Premium-Positionierung, USP, Angebots- und Preisarchitektur, Prozessoptimierung, Wachstums-, Monetarisierungs- und Skalierungsstrategien;
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Marketing- und Agenturleistungen, insbesondere Branding, Social Media Strategie und Management, Contentplanung, Foto- und Videoproduktion, Reels, Feed-Posts, Meta Ads, Online-Marketing, SEO, Websites, Onlineshops, Sales Funnels und Conversion-Strukturen;
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Erstellung digitaler Produkte und Kommunikationsmittel, insbesondere Guides, E-Books, Checklisten, Workbooks, Präsentationen, Templates, Dashboards, Skripte und Masterclass-Produktionen;
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Schulungen, Workshops, Strategie-Sessions und Mentoring, insbesondere Premium Content Schulungen, Business Boost Sessions, Business Kickstarter, Business Elevation und vergleichbare Individualprogramme;
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Community- und Membership-Angebote, der Premium Business Circle, Network-Lunches und weitere Online- oder Präsenzveranstaltungen;
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Event Marketing, insbesondere Eventkonzeption, Einladungs- und RSVP-Prozesse, Gästelisten, Markeninszenierung, Content-Begleitung und Nachbereitung.
(2) Geschuldet sind ausschließlich die konkret vereinbarten Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Korrekturschleifen, Rohdaten, offene Produktionsdateien, dauerhafte Betreuung, Media-Budget, Reiseleistungen, Druck- oder Lizenzkosten, rechtliche Prüfungen oder technische Wartung, sind nicht umfasst.
(3) Der Anbieter darf die fachlich geeignete Methode, Reihenfolge, Gestaltung und eingesetzten Arbeitsmittel bestimmen, soweit kein konkretes Vorgehen vereinbart ist und der Vertragszweck gewahrt bleibt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen vollständig, richtig, rechtzeitig und in einem verwertbaren Format bereit.
(2) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit und sachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Er sichert insbesondere zu, über die erforderlichen Marken-, Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und sonstigen Rechte zu verfügen.
(3) Bei regulierten Branchen, insbesondere Medical Aesthetics, Gesundheit, Finanzen oder Recht, bleibt der Kunde für berufs-, heilmittelwerbe-, wettbewerbs-, datenschutz- und branchenspezifische Prüfungen und Freigaben verantwortlich. Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung.
(4) Verzögerungen, Mehraufwand oder Fehler, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen; nach vorherigem Hinweis kann zusätzlicher Aufwand gesondert berechnet werden.
(5) Zugangsdaten sind sicher zu übermitteln und nach Projektende auf Verlangen zu ändern. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Rechtebeschränkungen oder Änderungen an Plattformen und Konten.
§ 6 Vergütung, Vorkasse und Fremdkosten
(1) Sämtliche Dienstleistungen werden ausschließlich gegen Vorkasse erbracht. Bei einmaligen Projekten und Einzelleistungen ist der vollständige Gesamtpreis vor Leistungsbeginn fällig. Bei laufenden Leistungen ist die Vergütung für den jeweils vereinbarten Leistungszeitraum, regelmäßig den Folgemonat, vor Beginn dieses Zeitraums fällig.
(2) Eine Raten- oder Teilzahlung gilt nur, wenn sie im Angebot, Preisplan oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. Sie ändert weder den Gesamtpreis noch eine vereinbarte feste Vertragslaufzeit und begründet kein zusätzliches ordentliches Kündigungsrecht. Der Premium Business Circle wird nach Maßgabe von § 15 in zwölf monatlichen Vorauszahlungen abgerechnet.
(3) Der Anbieter beginnt erst nach vollständigem Eingang der jeweils fälligen Vorkasse mit der Leistung und ist bis dahin nicht zur Reservierung von Kapazitäten, zur Veröffentlichung, Freischaltung oder Übergabe verpflichtet. Verzögert sich die Zahlung, verschieben sich Termine und Fristen entsprechend der verfügbaren Kapazitäten.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreis einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen sind. Maßgeblich ist die Darstellung im konkreten Angebot oder Checkout.
(5) Media- und Anzeigenbudgets, Locations, Models, Sprecher, Musik-, Bild-, Font-, Stock- und Softwarelizenzen, Domains, Hosting, Druck, Versand, Technik, Reisekosten und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls sind sie vor Beauftragung zusätzlich vorzufinanzieren oder unmittelbar vom Kunden an den Drittanbieter zu zahlen.
(6) Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter darf noch nicht erbrachte Leistungen und digitale Zugänge nach vorherigem Hinweis bis zum Zahlungsausgleich zurückhalten oder angemessen sperren.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 7 Projektablauf, Änderungen, Korrekturen und Abnahme
(1) Projektphasen, Meilensteine, Liefertermine und Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot. Zeitangaben setzen rechtzeitige Mitwirkung und Vorkasse voraus.
(2) Änderungen des vereinbarten Umfangs sind Change Requests. Der Anbieter teilt vor Umsetzung die Auswirkungen auf Preis und Termin mit. Ohne Einigung bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang maßgeblich.
(3) Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, prüft der Kunde es innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder bezeichnet wesentliche Mängel konkret. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Regeln über die Abnahme bleiben unberührt.
(4) Nicht vereinbarte Geschmacksänderungen, neue strategische Richtungen oder nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Inhalte sind keine Mängel. Sie werden nach gesonderter Beauftragung berechnet.
(5) Der Anbieter darf technisch oder gestalterisch gleichwertige Lösungen einsetzen, wenn Plattformen, Formate oder Drittanbieter dies erfordern und der vereinbarte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 8 Termine, Umbuchung und Stornierung
(1) Verbindlich reservierte Einzeltermine, Business Boost Sessions, Workshops, Schulungen, Content-Tage und Produktionstermine können einmalig kostenfrei verlegt werden, wenn die Mitteilung mindestens 14 Kalendertage vor dem Termin eingeht und innerhalb von 90 Tagen ein verfügbarer Ersatztermin vereinbart wird.
(2) Bei Stornierung oder späterer Verlegung durch den Kunden kann der Anbieter folgende pauschalierte Ausfallvergütung vom vorausgezahlten Preis einbehalten: 25 % bei Zugang 8 bis 13 Kalendertage, 50 % bei Zugang 3 bis 7 Kalendertage und 100 % bei Zugang weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
(3) Für mehrtägige Produktionen, Events, gebuchte Drittanbieter oder Locations gelten vorrangig die individuell vereinbarten Stornierungsbedingungen. Nicht stornierbare Fremdkosten trägt der Kunde in tatsächlich angefallener Höhe.
(4) Muss der Anbieter einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere Krankheit oder höherer Gewalt, verlegen, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Nachholung dauerhaft unmöglich, wird die auf die ausgefallene Leistung entfallende Vergütung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 24.
§ 9 Beratung, Business Development und Strategie-Sessions
(1) Beratung und Business Development sind dienstvertragliche Leistungen. Der Anbieter schuldet fachgerechte Analyse, Impulse und vereinbarte Arbeitsergebnisse, nicht die Umsetzung durch den Kunden oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Die Business Boost Session umfasst, sofern im Checkout nicht abweichend beschrieben, einen Vorab-Fragebogen, eine 90-minütige Strategie-Session und einen zusammenfassenden Doing-Plan. Nicht umfasst sind dauerhafte Begleitung, operative Umsetzung oder unbegrenzte Nachfragen.
(3) Business Kickstarter, Business Elevation und sonstige Beratungsprogramme richten sich nach dem individuellen Angebot. Strategiepapiere, Präsentationen, Dashboards oder Pläne sind Entscheidungs- und Arbeitsgrundlagen; sie ersetzen keine Prüfung durch zugelassene Fachberater.
(4) Online- oder Präsenztermine werden nur aufgezeichnet, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde und alle betroffenen Personen wirksam zugestimmt haben. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Aufzeichnung oder Transkript.
§ 10 Social Media Management, Content und Online-Werbung
(1) Bei Social Media Management richten sich Plattformen, Anzahl und Art der Inhalte, Strategie-Calls, Posting-Frequenz, Content-Tage und Mindestlaufzeit nach dem gebuchten Paket oder individuellen Angebot.
(2) Der Kunde stellt die erforderlichen Plattformkonten, Business Manager, Werbekonten und Berechtigungen bereit. Konten und Media-Budgets sollen im Eigentum und unter administrativer Kontrolle des Kunden bleiben.
(3) Anzeigenbudget ist nicht in der Agenturvergütung enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Die Anzahl vereinbarter Werbeanzeigen bezeichnet die Erstellung oder Schaltung der vereinbarten Kampagnen, nicht eine Garantie für Freigabe, Ausspielung, Reichweite, Leads oder Verkäufe.
(4) Plattformen dürfen Inhalte, Konten oder Anzeigen nach eigenen Regeln prüfen, ablehnen, einschränken oder sperren. Für Maßnahmen der Plattform haftet der Anbieter nur, soweit er sie schuldhaft verursacht hat.
(5) Inhalte werden vor Veröffentlichung freigegeben, sofern nicht ausdrücklich ein redaktionelles Dauermandat vereinbart ist. Erfolgt eine erforderliche Freigabe nicht rechtzeitig, darf der Anbieter den Redaktionsplan verschieben; die Vergütung bleibt unberührt.
(6) Kennzahlen und Reports beruhen auf den Daten der jeweiligen Plattform. Der Anbieter kann deren Vollständigkeit, Messmethodik und dauerhafte Verfügbarkeit nicht garantieren.
§ 11 Foto-, Video- und Content-Produktion
(1) Ort, Dauer, Motive, Anzahl und Format der Ergebnisse sowie Produktions- und Liefertermine ergeben sich aus dem Angebot. Eine im Paket genannte Anzahl bezeichnet die vereinbarte Endauswahl, nicht die Gesamtheit des aufgenommenen Materials.
(2) Rohmaterial, RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen, offene Projektdateien und Schnittdateien sind nicht geschuldet, sofern ihre Übergabe nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Kunde beschafft rechtzeitig Location-, Haus-, Dreh-, Marken- und Persönlichkeitsfreigaben sowie Einwilligungen oder Model Releases aller von ihm eingebrachten Personen. Bei Minderjährigen ist die erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten einzuholen.
(4) Wetter, Licht, Geräusche, Verspätungen, fehlende Mitwirkende oder Beschränkungen am Produktionsort können das Ergebnis beeinflussen. Ist eine Produktion aus dem Verantwortungsbereich des Kunden nicht wie geplant möglich, gelten die Stornierungs- und Mehrkostenregeln in § 8.
(5) Eine erneute Produktion wegen nachträglicher Geschmacksänderungen oder fehlender Freigaben ist gesondert zu vergüten. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 12 Branding, Websites, Onlineshops und Funnels
(1) Branding-Leistungen können insbesondere Positionierung, Logo, Farbwelt, Typografie, Tonalität, Brand Guidelines und Anwendungen umfassen. Geschuldet sind nur die im Angebot genannten Bestandteile und Dateiformate.
(2) Bei Websites, Onlineshops und Funnels schuldet der Anbieter die vereinbarte Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung auf dem benannten System. Domains, Hosting, Postfächer, Apps, Plugins, Zahlungsdienste, Stockmedien und laufende Wartung sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Kunde ist für Impressum, Datenschutz, Cookie-Einwilligung, Pflichtinformationen, Preisangaben, Widerrufs- und Verbraucherinformationen, Produktkennzeichnung, Barrierefreiheitsanforderungen und branchenspezifische Rechtstexte verantwortlich. Der Anbieter darf vom Kunden oder dessen Rechtsberater bereitgestellte Texte technisch einbinden, ohne deren rechtliche Richtigkeit zu prüfen.
(4) Der Anbieter testet in aktuellen marktüblichen Browsern und Endgeräten im vereinbarten Umfang. Eine identische Darstellung in sämtlichen älteren Browsern, Betriebssystemen oder Drittanbieter-Apps wird nicht geschuldet.
(5) Änderungen von Wix, Meta, Google, Zahlungsdiensten, Browsern, Schnittstellen oder Plugins nach Abnahme sind keine Mängel der ursprünglichen Leistung. Anpassungen und Wartung bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
§ 13 Digitale Produkte und Masterclass-Produktion für Kunden
(1) Bei der Erstellung von Guides, E-Books, Checklisten, Workbooks, Präsentationen, Templates, Dashboards oder Masterclasses schuldet der Anbieter Konzeption, Design und Produktion nur im vereinbarten Umfang.
(2) Der Kunde bleibt fachlich und rechtlich für seine Inhalte, Aussagen, Quellen, Rechte, Produktversprechen, Lehrinhalte und die Zulässigkeit seines eigenen Vertriebsmodells verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Fernunterrichts-, Verbraucher-, Wettbewerbs-, Urheber- und Datenschutzrecht.
(3) Der Anbieter garantiert weder Zulassung noch Verkaufsfähigkeit, Marktakzeptanz, Umsatz, Lernerfolg oder Plattformfreigabe des vom Kunden vertriebenen Produkts.
(4) Skripte, Storyboards, Aufnahmen, Editing, Grafiken, Animationen und Plattform-Setup sind nur enthalten, wenn sie im Angebot aufgeführt sind. Übersetzungen, Untertitel, Sprecher, Musik- und Stocklizenzen sowie zusätzliche Drehtage werden gesondert vereinbart.
§ 14 Event Marketing und Auftragsveranstaltungen
(1) Event Marketing kann Einladung und RSVP, Gästelistenkonzeption, Markeninszenierung, Partner- und Dienstleisterkoordination, Content-Produktion, Live-Begleitung und Nachbereitung umfassen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde Veranstalter und Vertragspartner von Location, Catering, Technik, Künstlern, Sicherheitsdiensten und sonstigen Dritten. Er trägt Genehmigungen, Versicherung, Verkehrssicherung, Gästeinformationen und veranstaltungsrechtliche Pflichten.
(3) Drittangebote, Deposits, Stornoentgelte und Fremdkosten sind vor Beauftragung vollständig vorzufinanzieren. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen selbständig beauftragter Dritter, soweit ihn kein Auswahl- oder Koordinationsverschulden trifft.
(4) Eine bestimmte Gästezahl, Presseberichterstattung, Influencer-Teilnahme, Reichweite, Kooperation oder geschäftliche Wirkung wird nicht garantiert.
§ 15 Sonderbedingungen Premium Business Circle
(1) Der Premium Business Circle ist ein zwölfmonatiges B2B Live-Mentoring mit gruppenbasierter Unternehmensberatung, strategischer Umsetzungsbegleitung, Unternehmernetzwerk und ergänzenden digitalen Arbeitsmitteln. Er ist kein staatlich anerkannter Bildungsgang, keine Berufsausbildung und keine Prüfungsvorbereitung; Abschluss, Zeugnis oder Zertifikat werden nicht geschuldet.
(2) Der Vertrag läuft ab dem in der Buchungsbestätigung genannten Beginn fest für zwölf Monate und endet anschließend automatisch. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Während der festen Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Der Gesamtpreis des bei Veröffentlichung dieser Fassung angebotenen Plans beträgt 2.400,00 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer und wird in zwölf monatlichen Vorauszahlungen zu je 200,00 Euro einschließlich Umsatzsteuer gezahlt. Die Teilzahlung begründet kein monatliches Kündigungsrecht.
(4) Während der Vertragslaufzeit finden mindestens 40 synchrone Live-Gruppenschulungen statt. Die vorgesehene Dauer beträgt jeweils 90 Minuten. Die reguläre Uhrzeit ist freitags um 9:00 Uhr (Zeitzone Europe/Berlin), sofern in der Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung nichts Abweichendes bekannt gegeben wird. Aufgrund von Feiertagen, Betriebsferien, Krankheit, der Verfügbarkeit von Gast-Experten oder anderen sachlichen Gründen dürfen einzelne Termine mit angemessener Vorankündigung verschoben werden. Ein zweites Zeitfenster für dasselbe Thema wird nicht geschuldet.
(5) Zusätzlich findet in jedem Vertragsmonat eine 60-minütige synchrone Live Encore Session statt, insgesamt zwölf Termine. Sie dient der Wiederaufnahme, Konkretisierung und Vertiefung bereits behandelter Themen und Business-Fälle, ist aber kein individueller Ersatztermin.
(6) Mindestens 70 % des planmäßig vorgesehenen Zeitaufwands für die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten finden synchron in den Live-Schulungen und Live Encore Sessions statt. Ergänzende asynchrone Lehrinhalte machen planmäßig höchstens 30 % aus. Die tatsächliche, freiwillige individuelle Nutzung durch den Teilnehmer verändert diese planmäßige Leistungsstruktur nicht.
(7) Sämtliche Live-Schulungen, Live Encore Sessions und Termine mit Gast-Experten werden vom Anbieter weder als Audio noch als Video oder Transkript aufgezeichnet und nicht als Replay bereitgestellt. Der Teilnehmer darf ebenfalls keine Aufzeichnung, Screenshots, Transkripte oder AI-Meeting-Bots einsetzen.
(8) Live-Schulungen und Live Encore Sessions können durch Victoria-Juliette Rosenzweig, angekündigte Gast-Experten oder eine fachlich geeignete Vertretung durchgeführt werden. Kann ein Termin insbesondere wegen Krankheit oder eines anderen unvermeidbaren Grundes nicht wie angekündigt stattfinden, darf der Anbieter ihn verschieben, durch eine geeignete Vertretung durchführen lassen oder einen gleichwertigen Nachholtermin anbieten. Die zugesagte Mindestzahl von 40 Live-Gruppenschulungen und zwölf Live Encore Sessions während der Vertragslaufzeit bleibt unberührt. Ein Anspruch auf die Durchführung jedes Termins durch eine bestimmte Person besteht nicht, sofern die persönliche Durchführung nicht ausdrücklich als wesentliche Einzelleistung zugesagt wurde. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(9) Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf individuellen Ersatztermin, vollständige Wiederholung, Replay, Gutschrift oder anteilige Erstattung. Der Teilnehmer kann Themen in einer späteren Live Encore Session konkretisieren und im nächsten fortlaufenden 8-Wochen-Zyklus erneut live erleben.
(10) Die Premium Business Method läuft in fortlaufenden 8-Wochen-Zyklen. Die acht wiederkehrenden Entscheidungsfelder sind Business Scan & Marktrolle, Premium Offer, Premium Brand, Pricing & Unit Economics, Content & Authority, Campaign & Meta Ads, Funnel & Decision Journey sowie Sales & Onboarding. Ein Einstieg in den laufenden Zyklus ist möglich.
(11) Die Premium Business AI ist ausschließlich ein ergänzendes Arbeits- und Umsetzungswerkzeug für Entwürfe, Analysen, Berechnungen, Planungen, Varianten, Checklisten und Content. Sie enthält keinen eigenständigen Lehrgang, Lernpfad, Test, keine Fortschrittsbewertung und keine Zertifizierung und ersetzt keine Live-Schulung.
(12) AI-Ausgaben können unvollständig, veraltet oder falsch sein und müssen fachlich sowie wirtschaftlich geprüft werden. Die AI ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Finanz-, Anlage-, Datenschutz- oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung. Der Teilnehmer darf nur Daten eingeben, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist; Patientendaten, besondere Kategorien personenbezogener Daten, Zugangsdaten und besonders schutzbedürftige Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht eingegeben werden.
(13) Der Zugang zur Community ist persönlich und nicht übertragbar. Es gelten Vertraulichkeit, respektvoller Umgang und ein Verbot von Datenscraping, aggressivem Abwerben, unaufgeforderten Massennachrichten und rechtswidrigen Inhalten.
(14) Network-Lunches oder sonstige Präsenzveranstaltungen sind nur dann ohne zusätzliche Teilnahmegebühr enthalten, wenn sie ausdrücklich als inklusive Veranstaltung angekündigt werden. Separate Anmeldung und verfügbare Kapazität sind erforderlich. Reise-, Übernachtungs- und persönliche Nebenkosten trägt der Teilnehmer.
(15) Sollten im Einzelfall entgegen der geplanten und tatsächlichen Live-Struktur zwingende Vorschriften, insbesondere das Fernunterrichtsschutzgesetz, anwendbar sein, gehen diese Vorschriften vor. Gesetzliche Zulassungs-, Widerrufs- und Kündigungsrechte werden nicht eingeschränkt.
§ 16 Weitere Memberships, Community und digitale Zugänge
(1) Für andere Community- oder Membership-Angebote ergeben sich Laufzeit, Vergütung, Verlängerung und Kündigungsfrist ausschließlich aus dem konkreten Preisplan und der Buchungsbestätigung. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn sie dort vor Vertragsschluss klar vereinbart ist.
(2) Zugänge sind persönlich, nicht übertragbar und dürfen nicht gemeinsam genutzt, weiterverkauft oder automatisiert ausgelesen werden. Bei erheblichen Pflichtverletzungen darf der Anbieter nach Abmahnung angemessen sperren; bei besonders schweren Verstößen kann eine sofortige Sperrung oder außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.
(3) Eine ununterbrochene technische Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartung, Sicherheitsupdates, Plattformstörungen und Ausfälle von Drittanbietern können Zugänge zeitweise beeinträchtigen. Wesentliche Störungen werden in angemessener Zeit bearbeitet.
§ 17 Eigene Events und Network-Lunches
(1) Für eigene Präsenz- oder Online-Events gelten ergänzend die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung, Kapazität, Teilnahmevoraussetzungen und gegebenenfalls besondere Haus- oder Sicherheitsregeln.
(2) Der Anbieter darf Programm, Ort, Referenten oder Zeit aus sachlichem Grund ändern, wenn Charakter und Wert der Veranstaltung erhalten bleiben. Bei vollständiger Absage wird die für das Event gezahlte Teilnahmegebühr erstattet; Reise- und Übernachtungskosten nur, wenn der Anbieter sie ausdrücklich übernommen hat.
(3) Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken werden nur auf tragfähiger Rechtsgrundlage und mit vorheriger transparenter Information angefertigt. Für hervorgehobene Einzelaufnahmen, Testimonials oder Interviews wird eine gesonderte Einwilligung oder Nutzungsvereinbarung eingeholt.
§ 18 Nutzungsrechte, Lizenzen und Quellmaterial
(1) Vorbestehende Methoden, Konzepte, Templates, Prompts, Workflows, Bibliotheken, Designs und Know-how des Anbieters bleiben dessen Eigentum. Der Kunde erhält daran nur die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
(2) An individuell erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die im Angebot bezeichneten einfachen oder ausschließlichen, räumlich, zeitlich und inhaltlich festgelegten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält er ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vertraglich vorausgesetzten eigenen Geschäftszweck.
(3) Bearbeitbare Quell-, Layout-, Projekt-, RAW- oder offene Dateien werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Rechte und Bedingungen von Drittanbietern, insbesondere für Fonts, Musik, Stockmedien, Software, Plugins und Plattformen, bleiben unberührt.
(4) Der Kunde räumt dem Anbieter an seinen Inhalten die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte ein. Eine Nutzung von Name, Logo, Fallstudie, Ergebnis, Foto oder Testimonial des Kunden für Eigenwerbung erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung.
(5) Bis zur vollständigen Zahlung dürfen Entwürfe und Ergebnisse nur geprüft, nicht veröffentlicht oder wirtschaftlich verwertet werden.
§ 19 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, strategische, technische und persönliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
(2) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung unter https://www.victoriarosenzweig.de/datenschutz verarbeitet.
(3) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde darf besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheits- oder Patientendaten, nur nach ausdrücklicher technischer und rechtlicher Freigabe übermitteln.
(4) Der Anbieter darf qualifizierte Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einsetzen. Er bleibt dem Kunden gegenüber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich und stellt erforderliche Vertraulichkeits- und Datenschutzbindungen sicher.
§ 20 AI-gestützte Werkzeuge und Automatisierung
(1) Der Anbieter darf AI-gestützte Werkzeuge als Arbeitsmittel für Recherche, Strukturierung, Variantenbildung, Analyse, Entwurf oder Produktion einsetzen, soweit dies mit Vertraulichkeit, Datenschutz, Rechten Dritter und dem vereinbarten Zweck vereinbar ist. Die fachliche Endkontrolle verbleibt beim Anbieter.
(2) Besonders schutzbedürftige oder personenbezogene Inhalte werden nicht ohne tragfähige Rechtsgrundlage und geeignete technische Vereinbarung an ein AI-System übermittelt. Der Kunde kennzeichnet Informationen, die besonderen Geheimhaltungs-, Berufs- oder Sicherheitsanforderungen unterliegen.
(3) Soweit der Kunde selbst AI-Ausgaben oder Automationen nutzt, ist er für Prüfung, Freigabe, Transparenzpflichten und rechtmäßige Veröffentlichung verantwortlich.
§ 21 Kein Erfolgsversprechen
(1) Der Anbieter schuldet die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolg. Es bestehen insbesondere keine Garantien für Umsatz, Gewinn, Marge, Reichweite, Leads, Kunden, Verkäufe, Preise, Rankings, Plattformfreigaben, Finanzierung oder Skalierung.
(2) Ergebnisse hängen unter anderem von Ausgangslage, Markt, Angebot, Nachfrage, Budget, Datenqualität, Mitwirkung, Entscheidungen, Umsetzung und rechtlichen Rahmenbedingungen des Kunden ab.
§ 22 Mängelanzeige
(1) Der Kunde beschreibt erkennbare Leistungsstörungen oder Mängel zeitnah und nachvollziehbar und ermöglicht dem Anbieter eine angemessene Prüfung und Abhilfe. Gesetzliche Rechte und Verjährungsfristen werden dadurch nicht verkürzt.
(2) Kurzzeitige, unerhebliche technische Störungen oder übliche Wartungsfenster stellen keine erhebliche Leistungsabweichung dar. Bei wesentlichen oder wiederholten Ausfällen gelten die gesetzlichen Rechte.
§ 23 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Vertragsdauer, Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach Angebot, Preisplan oder Buchungsbestätigung. Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Zeit, sofern keine Verlängerung ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit zumutbar und gesetzlich erforderlich, ist vor der Kündigung eine angemessene Abhilfefrist zu setzen oder abzumahnen.
(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform und können an business@victoriarosenzweig.de gerichtet werden.
(4) Endet ein Vertrag vorzeitig, werden bereits erbrachte Leistungen, verbindlich gebundene Kapazitäten und nicht stornierbare Fremdkosten abgerechnet. Ein danach verbleibendes Vorkassenguthaben wird erstattet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 24 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei angemessener und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 25 Höhere Gewalt
(1) Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignissen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Streik, erheblichen Netz- oder Plattformausfällen, Pandemien oder schwerer Erkrankung einer zentralen Leistungsperson, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer der Störung.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und holt verschobene wesentliche Leistungen in angemessener Zeit nach. Dauert die Störung so lange an, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte unberührt.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.
